ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx

ISA [E-DE] 600 (Revised)

aufzubewahren, um die Beschreibung eines bestimmten Sachverhalts in den Kommunikatio nen des Teilbereichsprüfers zu ergänzen, einschließlich der nach diesem ISA [DE] zu kommu nizierenden Sachverhalte. Beispiele solcher Dokumentation des Teilbereichsprüfers können einschließen: ● eine Auflistung oder Zusammenfassung der vom Teilbereichsprüfer vorgenommenen bedeutsamen Beurteilungen und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen, die für die Konzernabschlussprüfung relevant sind ● Sachverhalte, die den für die Überwachung des Konzerns Verantwortlichen zu kommu nizieren sein können oder ● Sachverhalte, die als besonders wichtige Prüfungssachverhalte bestimmt werden kön nen, die im Vermerk des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss zu kommunizieren sind. A177 Erfordern Gesetze oder andere Rechtsvorschriften dies, kann es notwendig sein, bestimmte Prüfungsdokumentationen von Teilbereichsprüfern in die Prüfungsakte des Konzernab schlussprüfers aufzunehmen, z.B., um der Aufforderung einer Aufsichtsbehörde nachzukom men, die Dokumentation bzgl. der von einem Teilbereichsprüfer durchgeführten Tätigkeit durchzusehen. A178 Von der Praxis in Übereinstimmung mit dem Qualitätsmanagementsystem der Praxis einge richtete Regelungen oder Maßnahmen oder von der Praxis oder einem Netzwerk zur Verfü gung gestellte Ressourcen können den Konzernabschlussprüfer bei der Dokumentation der Anleitung und Beaufsichtigung von Teilbereichsprüfern sowie der Durchsicht ihrer Tätigkeit unterstützen. Beispielsweise kann ein elektronisches Prüfungs-Tool genutzt werden, um Kom munikationen zwischen dem Konzernabschlussprüfer und Teilbereichsprüfern zu erleichtern. Das elektronische Prüfungs-Tool kann auch für die Prüfungsdokumentation genutzt werden, einschließlich der Zurverfügungstellung von Informationen zu(r) durchsehenden Person(en) sowie Datum und Umfang ihrer Durchsicht. A179 Die Prüfungsdokumentation für eine Konzernabschlussprüfung kann unter bestimmten Um ständen einige zusätzliche Komplexität oder Herausforderungen mit sich bringen. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn Gesetze oder andere Rechtsvorschriften den Teilbereichsprüfer be schränken, Dokumentation außerhalb seines Rechtsraums zur Verfügung zu stellen, oder wenn Krieg, Bürgerunruhen oder Krankheitsausbrüche den Zugang zu relevanter Prüfungsdo kumentation des Teilbereichsprüfers beschränken. A180 Der Konzernabschlussprüfer kann in der Lage sein, solche Beschränkungen zu überwinden, z.B. durch: ● Besuch am Standort des Teilbereichsprüfers oder Treffen mit dem Teilbereichsprüfer an einem anderen Ort als dem Standort des Teilbereichsprüfers, um die Prüfungsdoku mentation des Teilbereichsprüfers durchzusehen 5.14.4. Zusätzliche Überlegungen, wenn der Zugang zur Prüfungsdokumentation des Teilbereichsprüfers beschränkt ist (Vgl. Tz. 59)

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